Gewährleistung und Garantie

 Wer ein Gerät oder anderes Objekt kauft, spricht gerne davon, dass das Kaufobjekt eine zweijährige Garantie hat. Diese Aussage ist grundlegend falsch, denn der Käufer hat eine zweijährige Gewährleistung. Welchen Unterschied gibt es zwischen Gewährleistung und Garantie?

Garantie

Bei der Garantie handelt es sich um eine Einstandspflicht, die vom Hersteller oder Verkäufer dem Käufer freiwillig eingeräumt wird. Meist garantiert der Hersteller die fehlerfreie Funktionsweise eines Objekts für einen bestimmten Zeitraum. Hersteller und Verkäufer können dem Verbraucher eine Garantie einräumen; die Gewährleistung bleibt davon unberührt. Der Verbraucher ist mit einer Garantie besser gestellt als mit der reinen Gewährleistung, weil die Garantie in der Regel einen längeren zeitlichen Rahmen hat. Beispielsweise garantieren einige Automobilhersteller ihren Kunden für ihre Fahrzeuge eine Garantie von sieben Jahren gegen das Durchrosten des Fahrzeugs. Welche Voraussetzungen in der Garantieerklärung festgelegt werden, hängt vom Objekt, der Branche und den üblichen Gepflogenheiten ab. Aus der Garantieerklärung resultieren letztendlich die Rechtsfolgen, wenn es zu Mängeln kommt.

Gewährleistung

Während die Garantie eine freiwillige Einstandspflicht der Hersteller und Händler ist, beruht die Gewährleistung auf die Paragrafen des Bürgerlichen Gesetzbuchs. Die Gewährleistung beschreibt den gesetzlichen Anspruch der Verbraucher gegenüber dem Händler und Hersteller auf Beseitigung von Sachmängeln in Bezug auf Kauf- und Werkverträgen.

Die Gewährleistung bleibt auch bestehen, wenn der Hersteller eine Garantieerklärung abgibt. Nach dem deutschen Recht sind Gewährleistung und Garantie zwei total verschiedene Rechtsbegriffe, die nur die Gemeinsamkeit haben, dass es sich um ein Kaufobjekt handelt.

Kaufvertrag und Gewährleistung

Bei Abschluss von Kaufverträgen beträgt die gesetzliche Gewährleistungsfrist zwei Jahre. Sie beginnt mit der Übergabe des Kaufobjekts. Jeder Mensch schließt täglich mehrere Kaufverträge ab, ohne er dies zur Kenntnis nimmt. Mit jedem Einkauf im Supermarkt, in der Apotheke, Drogerie, beim Kiosk und an der Tankstelle entstehen Kaufverträge.

In der Regel unterliegen Kaufverträgen zwischen Gewerbetreibenden und Kunden, auch als B-to-C bekannt, der Gewährleistungspflicht ebenso wie Kaufverträge zwischen zwei Gewerbetreibenden, kurz B-to-B. Die gesetzliche Gewährleistungsfrist beträgt zwei Jahre, es ist aber auch möglich, die Frist zu verkürzen. Beispielsweise haben Neuwagen die gesetzliche Kündigungsfrist, gebrauchte Fahrzeuge lediglich die halbierte Frist.

Werkvertrag und Gewährleistung

Die Gewährleistung greift auch beim Werkvertrag in der Regel mit einer zweijährigen Frist. Ausnahme sind Bauverträge, die eine Gewährleistungsfrist von fünf Jahren haben (§ 438 Abs. 1 Nr. 2 und 3 BGB). Die Mehrzahl der Werkverträge betreffen bewegliche Sachen, die noch nicht gefertigt worden sind. Welche Vorschriften für diese Verträge gelten, sind im § 651 Satz 1 BGB verankert.