Die Rechte des Käufers
Rechte des Käufers Gemäß § 438 Abs. 1 Nr. 3BGB beträgt die gesetzliche Gewährleistungsfrist bei Kaufverträgen zwei Jahre. Die Frist beginnt mit der Übergabe des Kaufobjektes. Solange das Kaufobjekt problemlos funktioniert, ist auch alles in Ordnung. Treten jedoch Mängel auf, wird es oftmals problematisch. Mangel nach sechs Monaten Sechs Monate nach dem Kauf des Gerätes …