Garantie und Gewährleistung – wo ist der Unterschied?

Garantie oder Gewährleistung – worin besteht der Unterschied? Man kann es knapp und kurz formulieren: Eine Garantie ist eine freiwillige Leistung, aber eine Gewährleistung ist gesetzliche Pflicht. Ein weiterer Unterschied besteht darin, dass eine Garantie, auf die es übrigens keinerlei Anspruch gibt, immer vom Hersteller gewährt wird, die Gewährleistung aber vom Händler. Kommt es zu Problemen, dann kann allerdings der Händler, bei dem die Waschmaschine oder das Auto gekauft wurde, sagen, dass ihn dieses Problem nichts angeht und der Kunde sich an den Hersteller wenden muss. Wenn ein Gerät schon älter als sechs Monate ist, passiert das sehr häufig, denn dann meinen viele Händler, dass sie aus der Pflicht sind, aber dies ist ein Irrtum.

Die meisten Händler geben ihren Kunden aber auch eine freiwillige Garantie auf die Ware. Zum einen wollen sie sich der Kundschaft gegenüber kulant zeigen, denn welcher Händler möchte besonders in wirtschaftlich schweren Zeiten seine Kunden verärgern und zum anderen kommt auf diese Weise selten das Wort gesetzliche Gewährleistung ins Spiel. Viele Kunden wissen wahrscheinlich gar nicht, worum es bei der Gewährleistung eigentlich genau geht und verlassen sich fest auf die Garantie. Da aber die Garantie, wie schon gesagt eine freiwillige Leistung darstellt, kann man bei einem fehlerhaften Gerät auf die Erfüllung der Gewährleistungspflicht des Händlers bestehen. Wohlgemerkt, die Ware muss kaputt sein oder einen Schaden haben. Wenn es darum geht, dass das gerade gekaufte Kleid farblich nicht zur Jacke passt und deshalb umgetauscht werden soll, dann hat das nichts mit Gewährleistung zu tun, sondern einfach nur mit der Kulanz des Händlers. Hat das Kleid einen Riss oder einen Flecken, der sich nicht mehr entfernen lässt, dann sind wir wieder bei der Gewährleistung, denn in diesem Fall muss der Händler das Kleid umtauschen oder das Geld zurückgeben.

In vielen Geschäften steht groß und breit „Umtausch nur mit Kassenbon innerhalb von zwei Wochen“. Wenn es um die Gewährleistung geht, dann sind die zwei Wochen ohne Bedeutung, denn auch wenn man etwas im August kauft, es aber erst zu Weihnachten verschenkt und der Beschenkte feststellt, dass es nicht funktioniert, dann muss der Händler es im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung ohne Wenn und Aber zurücknehmen.